Herrn Prof. Dr. Ernst Eugen Fabrizy
Generalprokuratur
Schmerlingplatz 11
1011 Wien
Per Email voraus an ernst-eugen.fabrizy@justiz.gv.at
Wien, 23. Juli 2014
Anregung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gemäß § 23 Abs 2 StPO
Sehr geehrter Herr Doktor Fabrizy!
Am 30.6.2014 wurde der bisher unbescholtene XXX XXXX vom Landesgericht für Strafsachen Graz zu einer Freiheitsstrafe in … weiterlesen →