Piratenpartei prüft Auflösung der katholischen Kirche in Österreich nach jüngsten homosexuellenfeindlichen Äußerungen aus dem Vatikan
Wien-Brüssel-Rom | Am Donnerstag, dem 11.03.2021 hat das Europäische Parlament den Beschluss gefasst, die EU zur LGBTIQ Freedom Zone zu erklären [1], um damit Minderheitenrechte zu stärken und gegen Diskriminierung, insbesondere in Polen und Ungarn vorzugehen. Die Europäische Kommission wurde dazu aufgerufen, alle ihr zur Verfügung stehende Mittel zu nutzen, um gegen die Verletzung grundlegender Menschenrechte von LGBTIQ Personen und Aktivisten vorzugehen.
Nur zwei Werktage später am Montag, dem 15.03.2021 meldete sich der Vatikan als Reaktion zu einer Anfrage der Segnung Homosexueller betreffend zu Wort und erklärte, dass Homosexualität nach wie vor eine Sünde sei und Gott diese Sünde nicht segne.
„Sünde beschreibt in der katholischen Lehre einen falschen, von [ihrem] Gott nicht gewollten Lebensstil. Die Kirche positioniert sich hier klar gegen die Rechte von LGBTIQ Personen und setzt weiter auf Ausgrenzung und Stigmatisierung und das nur zwei Werktage nach dem Beschluss des EU Parlaments. Darf diese Erklärung nun als Machtdemonstration des Pontifex verstanden werden? Dass die katholische Moral nach dem Selbstverständnis des Vatikans nach wie vor über der weltlichen stehe?“ – Peter Postmann, Social Watchdog für LGBTQIAP+ Rechte.
Aus diesem Anlass hat die Piratenpartei Österreichs eine Anfrage bei dem Zuständigen Ministerium (Kultusamt im Bundeskanzleramt) eingebracht, mit der konkreten Frage der Prüfung der Rechtsvorschrift für Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften, insbesondere ob § 11. Abs. 3. „Es muss eine positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat bestehen.“ noch zutrifft [3].
„Als Piratenpartei setzen wir uns für einen säkularen Staat ein. Die unterschiedliche Anerkennungspraxis von Kirchen und Religionen in Österreich widerspricht der von der Republik selbst postulierten Neutralitätspflicht, und es gilt Diskriminierung zu vermeiden. Wir nutzen die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel, um die faktische Grundlage zu erfragen, was die Kirche darf und wo das Ministerium die Grenzen zieht. Die Piratenpartei wird sich stets Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten mit aller legalen Vehemenz entgegenstellen.“ – Bundesvorstand Julian Seidl
Laut Auskunftspflichtgesetz muss eine zuständige Behörde dem Antragsteller die Anfrage „ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen nach Einlangen“ beantworten [3]. Stay tuned!
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Titelbild CC by NC-SA 2.0: Estonian Forgain Ministr reinart / Wikimedia. Government Press Office: OHAYON AVI – Flickr