Sie haben es getan – das Staatsschutzgesetz ist Realität! [1]

Der Tag nachdem das Staatsschutzgesetz von der Regierungsmehrheit aus SPÖ und ÖVP, trotz erheblicher Bedenken und berechtigter Kritik aus der Zivilgesellschaft, den Nationalrat passiert hat, bedeutet jedoch nicht das Ende unseres Widerstands gegen ein Gesetz, das in seiner Maßlosigkeit im Bezug auf Generalverdacht und Bespitzelung – trotz einiger Entschärfungen, die von der Opposition noch durchgesetzt werden konnten – nach wie vor einen fundamentalen Angriff auf den Rechtsschutz der Bevölkerung und damit auf die rechtsstaatliche Ordnung in Österreich insgesamt darstellt.

Nun hat die regierende rot-schwarze Koalition in Österreich ihre ignorante Haltung gegenüber Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechten erneut unter Beweis gestellt, wie sie es schon einmal bei der Vorratsdatenspeicherung[2] getan hat. Genau wie damals werden nun die Gerichte feststellen, dass die Regierung sich mit diesem Gesetz abermals außerhalb die Verfassung gestellt hat, sowie über keinerlei Fingerspitzengefühl im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit verfügt – und sie werden das Gesetz kassieren.

Durch die Änderungen in letzter Minute wurde durch die Oppositionsparteien noch der Schutz bestimmter Berufsgruppen hinein reklamiert, der aber kaum kontrollierbar ist. Das wesentliche Demokratie-Manko, das das Prinzip der Gewaltentrennung untergräbt und die Befugnisse der Exekutive unkontrollierbar für Legislative und Judikative macht, bleibt bestehen. 

Die Speicherdauer der gesammelten Daten ist mit 5 Jahren länger als alles bisher Dagewesene. Dass die Information, wer diese Daten nutzt, nur 3 Jahre gespeichert wird, öffnet weitere Türen für die missbräuchliche Verwendung dieser Information. 

Wesentlich schwerer wiegt allerdings die Tatsache, dass diese Daten an ausländische Geheimdienste weitergegeben werden können. Sie werden damit jeglicher Kontrolle entzogen und dieses Faktum ist unumkehrbar. 

Ein weiterer erheblicher Kritikpunkt aus unserer Sicht ist die Tatsache, dass praktisch jeder rechtstreue Bürger in die Überwachung hineinschlittern kann, auch wenn er nur auf Facebook mit jemandem befreundet ist, der sich im Fokus der Ermittler befindet.

Die Parlamentarische Bürgerinitiative der Piratenpartei[3], die inzwischen auf Papier und online weit über 1800 Unterstützer hat und die sich ausdrücklich auch auf die Aufhebung des Staatsschutzgesetzes bezieht ist noch nicht beendet. Allerdings wäre es angesichts des Ausgangs der gestrigen Abstimmung im Nationalrat vermessen, davon auszugehen, dass diese Bürgerinitiative vor dem Hintergrund der Mehrheitsverhältnisse dort, eine Chance auf Erfolg haben könnte. Gleichwohl ist sie auch in Verbindung mit der Onlinepetition des AK-Vorrat[4] mit über 30000 Unterstützern – und das bei einem schwierig zu vermittelnden Gegenstand – als moralischer Erfolg zu werten. Ohne den vehementen außerparlamentarischen Widerstand, wäre es ganz sicher nicht gelungen, das Gesetzt in einigen wesentlichen Punkten zu entschärfen.

Quellen:

 

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