Die Piratenpartei Österreichs zieht noch einmal alle Register, um das vom Nationalrat am 27.01.2016 beschlossene Staatsschutzgesetz in der bestehenden Form doch noch zu verhindern.
In einem offenen Brief haben wir uns an den Bundespräsidenten gewandt und ihn aufgefordert die Beurkundung des Gesetzes zu verweigern. Es besteht die ernste Gefahr, dass Informationen über österreichische Bürgerinnen und Bürger aus der Analysedatenbank an fremde Dienste, wie NSA und BND, weitergegeben werden. Ebenso könnte die gesetzlich vorgesehene Löschung der Daten gemäß §13 innerhalb der vorgegebenen Frist durch die Weitergabe ausgehebelt werden. Wir bezweifeln deshalb die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in der jetzigen Form und haben den Bundespräsidenten empfohlen, die Unterzeichnung ebenso zu verweigern, wie er dies im Jahr 2008 bei der Gewerbeordnungs-Novelle schon einmal getan hat – so Florian Lammer, Bundesvorstand der Piratenpartei.
Am 11.02.2016 liegt das Gesetz dem Bundesrat zur Beschlussfassung vor.
„Wir haben die Gelegenheit genutzt, alle Mitglieder des Bundesrats persönlich per Mail für unsere schweren Bedenken zu sensibilisieren und sie aufgefordert, einen nicht mehr zu revidierenden Schaden von den Bürgerinnen und Bürgern Österreichs abzuwenden. Sind die Daten erst einmal in der Hand von fremden Diensten, wie NSA und BND, ist das unumkehrbar – so Lammer weiter.
Folgend unsere Schreiben an Bundespräsident Dr. Heinz Fischer und an die Mitglieder des Bundesrates:
Schreiben an den Bundespräsidenten:
Unterzeichnung des Staatsschutzgesetzes
Die Freiheit als Anspruch des Individuums und als Zustand einer Gesellschaft wird bestimmt von der Qualität der Informationsbeziehungen – VfGH, G 47/2012 ua, 27.06.2014 zur Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung.
Hochverehrter Herr Bundespräsident Dr. Fischer,
am 11.02.2016 stimmt der Bundesrat über das Staatsschutzgesetz [1] ab, das am 27.01.2016 vom Nationalrat beschlossen wurde. Nachdem die beiden Kammern dem Gesetz zugestimmt haben werden, liegt es Ihnen zur Unterschrift vor.
Zwar wurden in den Verhandlungen, die dem Nationalratsbeschluss vorausgingen, noch einige von der Zivilgesellschaft und den Oppositionsparteien beanstandete Passagen verbessert. Trotzdem weißt der Gesetzestext noch immer zahlreiche Mängel [2], wie etwa den mangelnden Rechtsschutz auf.
Aus den Materialien geht hervor, dass dieses Gesetz aus Anlass terroristischer Akte verabschiedet werden soll. Dazu ist zu sagen dass in anderen Ländern, insbesondere Frankreich derartige Gesetze schon lange bestehen und keinen Schutz vor den bekannten Anschlägen boten.
Wir sind nun nicht so vermessen, dass wir von Ihnen erwarten würden, das Gesetzespaket in Gänze nochmals aufzuschnüren. Gleichwohl möchten wir Ihren Blick auf den Teil des Gesetzes lenken, der unumkehrbare Tatsachen und irreversible Nachteile zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger Österreichs schafft.
- 12, Abs.4 besagt:
Übermittlungen sind an Sicherheitsbehörden für Zwecke der Sicherheitspolizei und Strafrechtspflege, an Staatsanwaltschaften und ordentliche Gerichte für Zwecke der Strafrechtspflege, an verfassungsmäßige Einrichtungen nach Maßgabe des § 8 und darüber hinaus an Dienststellen inländischer Behörden, soweit dies eine wesentliche Voraussetzung zur Wahrnehmung einer ihr gesetzlich übertragenen Aufgabe ist, an ausländische Sicherheitsbehörden und Sicherheitsorganisationen (§ 2 Abs. 2 und 3 PolKG) sowie Organe der Europäischen Union oder Vereinten Nationen entsprechend den Bestimmungen über die internationale polizeiliche Amtshilfe zulässig.
Diese Möglichkeit stellt ein absolutes Novum dar und ist aus unserer Sicht zu verhindern, denn wenn diese Daten einmal in fremden Händen sind, hat der österreichische Staat keinerlei Kontrolle mehr darüber, wie damit verfahren wird – ob sie möglicherweise weitergegeben oder jemals wieder gelöscht werden.
Insbesondere durch Letzteres besteht die Gefahr, dass die gesetzlich vorgesehene Löschung der Daten gemäß §13 innerhalb der vorgegebenen Frist nicht eingehalten wird oder überhaupt unterbleibt.
Auch wenn sie unserer grundsätzlichen Skepsis gegenüber der Weitergabe an ausländische Dienste nicht folgen sollten, so wäre es zumindest geboten eine klare gesetzliche Regelung herbeizuführen, in der genau festgelegt ist, aus welchen konkreten Anlässen und unter welchen Rahmenbedingungen dies geschehen kann.
Wir fordern Sie deshalb ebenso höflich wie dringend auf, dem Gesetz die Beurkundung zu verweigern, solange diese Bedenken nicht ausgeräumt sind, wie sie dies bereits 2008 bei der Gewerbeordnungs-Novelle – das Sie als nicht verfassungskonform bewertet hatten [3] – getan haben. Dass der vorliegende Gesetzesentwurf augenfällig verfassungswidrig ist, ergibt sich aus den Erwägungen des Verfassungsgerichtshofes zur Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung [4]. Damals wurden Daten „nur“ sechs Monate gespeichert und nicht an ausländische Stellen weitergegeben. Ein simples argumentum a minore ad maius ergibt, dass die damals vom VfGH aufgestellten Kriterien diesmal umso mehr zur Prüfung der Verfassungskonformität herangezogen werden müssen, als nun viel einschneidendere Maßnahmen geplant sind:
Ob ein Eingriff verfassungsrechtlich zulässig ist, hängt davon ab, wie die Bedingungen für die Speicherung solcher Daten, die Anforderungen an deren Löschung sowie die Sicherungen beim Zugriff auf diese Daten geregelt sind – VfGH, G 47/2012 ua, 27.06.2014.
Nun ist hier jedoch gar keine Sicherung beim Zugriff auf diese Daten gegeben, weil diese ohne Einschränkung geteilt werden dürfen und sogar sollen und die Löschungsverpflichtung für österreichische Behörden gilt.
Wie auch 2008 bei der Gewerberechtsnovelle ist auch hier mit einem massiven Grundrechtseingriff zu rechnen, der nicht nur dem Grunde nach unverhältnismäßig ist: Mag es noch so sicher sein, dass dieses Gesetz aufgehoben wird, der Schaden durch den Grundrechtseingriff wäre dennoch nicht wiedergutzumachen.
Damit wenden Sie einen nicht mehr zu revidierenden Schaden von den Bürgerinnen und Bürgern Österreichs ab.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Marcus Hohenecker
Mitglied des Bundesvorstands der Piratenpartei Österreichs
Quellen:
[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/I-BR/I-BR_09523/fname_501527.pdf
[2] https://www.piratenpartei.at/sie-haben-es-getan-das-staatsschutzgesetz-ist-realitaet-1/
Schreiben an die Bundesräte:
Staatsschutzgesetz am 11.02.2016 im Bundesrat
Sehr geehrter Herr/Frau XXXX XXXXXX
der Bundesrat stimmt in seiner Sitzung am 11.02.2016 über das Staatsschutzgesetz [1] ab, das am 27.01.2016 vom Nationalrat beschlossen wurde.
Zwar wurden in den Verhandlungen, die dem Beschluss vorausgingen, noch einige von der Zivilgesellschaft und den Oppositionsparteien beanstandete Passagen geringfügig verbessert. Trotzdem weißt der Gesetzestext nach unserer Auffassung noch immer zahlreiche Mängel [2] auf, wie etwa den mangelnden Rechtsschutz.
Wir sind nun nicht so vermessen, dass wir von Ihnen erwarten würden, das Gesetzespaket gänzlich nochmals aufzuschnüren. Gleichwohl möchten wir Ihren Blick auf den Teil des Gesetzes lenken, der unumkehrbare Tatsachen und nicht mehr rücknehmbare Nachteile zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger Österreichs schafft.
- 12, Abs.4 besagt:
Übermittlungen sind an Sicherheitsbehörden für Zwecke der Sicherheitspolizei und Strafrechtspflege, an Staatsanwaltschaften und ordentliche Gerichte für Zwecke der Strafrechtspflege, an verfassungsmäßige Einrichtungen nach Maßgabe des § 8 und darüber hinaus an Dienststellen inländischer Behörden, soweit dies eine wesentliche Voraussetzung zur Wahrnehmung einer ihr gesetzlich übertragenen Aufgabe ist, an ausländische Sicherheitsbehörden und Sicherheitsorganisationen (§ 2 Abs. 2 und 3 PolKG) sowie Organe der Europäischen Union oder Vereinten Nationen entsprechend den Bestimmungen über die internationale polizeiliche Amtshilfe zulässig.
Dadurch besteht die Gefahr, dass Informationen über österreichische Bürgerinnen und Bürger aus der Analysedatenbank an fremde Dienste, wie beispielsweise NSA und BND, weitergegeben werden. Diese Möglichkeit stellt ein absolutes Novum dar und ist aus unserer Sicht dringend zu verhindern. Denn die in dem Staatsschutzgesetz verankerte Löschungsverpflichtung kann und wird von anderen Staaten nicht beachtet werden. Wenn diese Daten einmal in fremden Händen sind, hat der österreichische Staat keinerlei Kontrolle mehr darüber, wie damit verfahren wird – ob sie möglicherweise weitergegeben oder jemals wieder gelöscht werden.
Insbesondere durch Letzteres besteht die Gefahr, dass die gesetzlich vorgesehene Löschung der Daten gemäß §13 innerhalb der vorgegebenen Frist nicht eingehalten wird oder überhaupt unterbleibt.
Auch wenn Sie unserer grundsätzlichen Skepsis gegenüber der Weitergabe an ausländische Dienste nicht folgen sollten, so wäre es zumindest geboten eine klare gesetzliche Regelung herbeizuführen, in der genau festgelegt ist, aus welchen konkreten Anlässen und unter welchen Rahmenbedingungen dies geschehen darf.
Wir fordern Sie deshalb ebenso höflich wie dringend auf, dem Gesetz Ihre Zustimmung zu verweigern, solange diese Bedenken nicht ausgeräumt sind. Kommen Sie als Mitglied des Bundesrates Ihrer Pflicht nach, einen nicht mehr zu revidierenden Schaden von den Bürgerinnen und Bürgern Österreichs abzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Marcus Hohenecker
Mitglied des Bundesvorstands der Piratenpartei Österreichs
Quellen:
[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/I-BR/I-BR_09523/fname_501527.pdf
[2] https://www.piratenpartei.at/sie-haben-es-getan-das-staatsschutzgesetz-ist-realitaet-1/
hallo hier ist andreas aus finkenberg ich sag so, man kann nicht zusätzlich bürger überwachen, wenn man eh von der nsa überwacht werd, wir alle sollten jetzt eine verfassungsklage starten, es geht um die privatsphäre, und um die menschenrechte………… ich frag mich eigentlich wer überwacht die nazizelle in österreich, wo fast 1 million in dieser zelle sich bewegt, wer überwacht die cyperkriminalität da hörtst nix, nur wir werden überwacht……. so kann es nicht weitergehn………. schöne grüße andreas