Gestern bestätigte der Oberste Gerichtshof, dass Netzsperren in Österreich rechtens sind. Im speziellen geht es dabei um die Streamingportale movie4k.to und kinox.to, die auf Antrag des Antipiraterie-Vereins VAP letztes Jahr gesperrt wurden. Diese Netzsperren erwiesen sich jedoch als wirkungslos, da beide Seiten noch über ihre direkten IP Adressen (http://91.202.63.160/ und http://91.202.61.170/) angesurft werden können. Darum will der VAP nun auch IP-Sperren durchsetzen. [1]
Es ist ein schwarzer Tag für ein freies Internet. Nur weil die Sperren „rechtens“ sind heißt nicht, dass sie demokratiekonform sind. Wir lehnen Netzsperren zutiefst ab, denn sie stellen eine Gefahr für Redefreiheit und Demokratie dar. Auch zahlreiche Regime und fragwürdige Demokratien greifen immer wieder auf Netzsperren zurück, das sollte uns hier in Österreich zu denken geben. Dieses Urteil bereitet nun den Weg zu weiteren Zensurmaßnahmen, die vom VAP ja auch bereits schon angekündigt sind – so Florian Lammer für den Bundesvorstand der Piratenpartei.
Tatsächlich protestierte die Piratenpartei bereits letztes Jahr, als die ersten Netzsperren eingeführt wurden vor der Zentrale des VAP [2] und richteten technische Umgehungsmöglichkeiten ein. [3] Weitere Protestmaßnahmen schließen die Piraten nicht aus.
[2] http://derstandard.at/2000006696196/Netzsperren-Gegner-demonstrieren-vor-VAP-Buero