Das veraltete Urheberrecht Europas – ein Bericht des Europaparlaments

Die EU-Urheberrechtsregeln behindern den grenzüberschreitenden Austausch von Kultur im Internet, stellt ein neuer Initiativbericht [1] des Europäischen Parlaments fest, der die Urheberrechtsrichtlinie von 2001 untersucht. Der heute veröffentlichte Berichtsentwurf von Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, präsentiert einen ambitionierten Plan für die Reform des EU-Urheberrechts, die von der EU-Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2015 angekündigt wurde.

Die EU-Richtlinie zum Urheberrecht stammt aus dem Jahr 2001, aus einer Zeit vor youtube und facebook. Obwohl sie das Urheberrecht eigentlich an die Informationsgesellschaft anpassen sollte, steht sie heute dem grenzüberschreitenden kulturellen Austausch im Weg. Wir brauchen ein gemeinsames Europäisches Urheberrecht, das Grundrechte  achtet und innovativen Diensten für den Onlinezugang zu Kultur keine Steine in den Weg legt.
erklärt Reda

Technisch überholte und von Land zu Land unterschiedliche Urheberrechtsregeln „belegen alltägliche Handlungen im Internet mit unzumutbaren Pflichten“, wird in der Begründung des Berichtsentwurfs erläutert. „Diejenigen, die Werke ansehen, verändern oder neu schaffen und dabei auf Ressourcen in unterschiedlichen Mitgliedstaaten zurückgreifen, sehen sich mit  Bürokratie und Rechtsunsicherheit konfrontiert“. Mit den Regeln von 2001 „fällt es kulturellen Einrichtungen wie Bibliotheken zunehmend schwer, ihrem öffentlichen Auftrag nachzukommen“. Der Bericht empfiehlt  außerdem, „die Verhandlungsposition von Kulturschaffenden gegenüber  Rechteinhabern und Diensteanbietern [zu] verbessern“.

Der Bericht stützt sich auf die Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2014 und auf zahlreiche wissenschaftliche Studien, die der Forderung nach gemeinsamen europäischen Regeln Nachdruck verleihen: „Die ursprünglichen Ziele der Urheberrechtsrichtlinie können am besten durch die Einführung eines gemeinsamen Europäischen Urheberrechtstitels erreicht werden“, heißt es in dem Bericht. Das Ziel eines Digitalen Binnenmarktes kann nur durch „gleichen Zugang […] über nationale Grenzen hinweg“ erreicht werden.

Der Bericht fordert einheitliche Schutzfristen und Urheberrechtsschranken in ganz Europa, neue Ausnahmen für neue Nutzungsformen wie audio-visuelle Zitate, Online-Ausleihe er oder die automatisierte Auswertung von Text und Daten („text and data mining“). Außerdem schlägt er die Einführung einer offenen Klausel vor, die „die Anpassung an unvorhergesehende neue kulturelle Ausdrucksformen“ erleichtern soll. Der Bericht empfiehlt, „staatliche Werke vom Urheberrechtsschutz auszunehmen“ und fordert, dass „technische Maßnahmen die Nutzung von Ausnahmen und Urheberrechtsschranken nicht behindern dürfen“.

Julia Reda, Vizepräsidentin der Fraktion Grüne/EFA im Europaparlament, hat gemeinsam mit dem Berichtsentwurf auch eine vollständige Liste aller 86  Lobbyanfragen zum Urheberrecht veröffentlicht, die sie seit ihrer Wahl im Mai erhalten hat. [2] Die Liste zeigt das große Interesse an der Reform und die Vielfalt der Interessengruppen, deren Ansichten angehört wurden. Außerdem lädt Reda die Öffentlichkeit dazu ein, auf einer kollaborativen Internetplattform Kommentare zu dem Berichtsentwurf zu hinterlassen [3].

Der Bericht wird nun im Rechtsausschuss des Europaparlaments behandelt (die  Verabschiedung findet voraussichtlich am 16. April statt) und schließlich im Plenum zur Abstimmung gestellt. Auf Seiten der  Europäischen Kommission wird Vizepräsident für Digitales Andrus Ansip seine Strategie zum Digitalen Binnenmarkt im Mai vorstellen [4],  Digitalkommissar Günther Oettingers Vorschlag zur Urheberrechtsreform wird für September dieses Jahres erwartet [5].

Einmal mehr zeigt sich, dass es wichtig ist, dass die Europäischen Piratenparteien eine Europaabgeordnete haben. Nur dank ihrer internationalen Orientierung ist es möglich, immer wieder aufzuzeigen, wie wichtig ein neues und offeneres Urheberrecht ist, das wieder den Künstlern/Künstlerinnen und Konsumenten/Konsumentinnen dient. Denn die Reform des Urheberrechts betrifft nicht nur Deutschland sondern ganz Europa und damit auch uns Österreicher und Österreicherinnen, die täglich damit konfrontiert werden. Dies zeigt sich zum Beispiel an den demokratiegefährdenden Netzsperren, die voriges Jahr eingeführt wurden um angeblich Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden,
— so ergänzt abschließend Erwin Ernst Steinhammer, Mitglied des Bundesvorstandes der Piratenpartei Österreichs. [6]


Quellen:
[1] Berichtsentwurf:
https://pub.juliareda.eu/copyright_evaluation_report.pdf [Englisch]
[2] Lobbying-Transparenz: https://juliareda.eu/2015/01/report-eu-copyright-rules-maladapted-to-the-web/
[3] Online-Diskussion des Berichts:
https://www.discuto.io/en/consultation/6240
[4] Ansip: ‚Digital Single Market strategy will be ready in May‘ http://www.euractiv.com/sections/digital-single-market/ansip-digital-single-market-strategy-will-be-ready-may-311327
[5] Wie am 14. Januar im Deutschen Bundestag angekündigt: http://www.bundestag.de/presse/hib/2015_01/-/354376
[6] OGH: Netzsperren bei Urheberrechtsdelikten zulässig: http://derstandard.at/2000003389813/Oberster-Gerichtshof-Netzsperre-gegen-kinoto-ist-zulaessig

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