Wer wann mit wem kommuniziert wird in Österreich seit 2012 sechs Monate lang völlig verdachts- und anlasslos gespeichert: Das betrifft sämtliche deiner Telekom- und Internetverbindungsdaten, E-Mail-Verbindungen und Handystandortdaten.
Die Vorratsdatenspeicherung dient laut ihren Befürwortern zur Aufklärung von schweren Verbrechen und Terrorakten. Der Zugang zu den Daten ist aber unzureichend geregelt und die Praxis zeigt, dass er hauptsächlich für bloße Verdachtsfälle viel geringerer Delikte erfolgt. Die Staatsanwaltschaft kann mit Verweis auf die nicht genau definierte Begrifflichkeit „Gefahr im Verzug“ sogar ohne richterlichen Beschluss Zugriff erhalten. Eine positive Wirkung der Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung konnte bisher nicht belegt werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden dafür unter Generalverdacht gestellt. Solche Überwachungsmethoden haben hohe Missbrauchsgefahr und werden meistens Stück für Stück ausgedehnt – auch bei uns mehren sich die Versuche, auf diese Daten zuzugreifen: Etwa zur Verfolgung angeblicher Urheberrechtsverstöße oder zur Analyse durch das Bundesheer.
Wir lehnen jede verdachtslose Datensammlung und Überwachung als unverhältnismäßig ab!
Einige EU-Mitgliedsstaaten haben die Vorratsdatenspeicherung schon für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben – unter anderem wegen des Verstoßes gegen die Unverletzlichkeit der privaten Kommunikation und der Unverhältnismäßigkeit der flächendeckenden Überwachung. Derzeit beschäftigt sich der europäische Gerichtshof mit der Materie.
Die Piraten verlangen: Weg mit der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung!