Gesundheits-Dokumentations-Verordnung zur Begutachtung

Eigentlich ein alter Hut, die ARGE DATEN hatte schon im Mai 2012 Ärzte von der Teilnahme an diesem Werbeprogramm abgeraten, die Datenschutzkommission hat den Handel – blauäugig – schon 2008 genehmigt. Bundesminister Stöger empört sich pflichtgemäß, Medien, Kammervertreter und beamtete Patientenanwälte üben sich in Entrüstungsritualen.

Dabei wäre es für BM Stöger angemessen vor der eigenen Haustüre zu kehren. Just im tiefsten Sommer hat er eine höchst problematische Gesundheits-Dokumentations-Verordnung zur Begutachtung verschickt. Hinter dem sperrigen Titel versteckt sich – nunmehr amtlich angeordnet – genau das, was die Hausärzte kommerziell betrieben haben. Statt bisheriger anonymisierter Statistiken soll das Gesundheitsministerium patientenbezogene Gesundheitsdaten erhalten. Natürlich pseudonymisiert, natürlich mit Personenschlüssel, natürlich verschlüsselt, so hat es der Nationalrat beschlossen. Damit aber bei Bedarf doch jederzeit Minister und Kollegen nachschauen können, wer welche Geschlechtskrankheit hat, erfolgt die “Verschlüsselung” unter Kontrolle des Gesundheitsministeriums.

Und wer die Sicherheit in Österreichs Ämtern kennt, der weiß, genau so gut könnte man die Daten gleich mittels Lautsprecher verbreiten.

Viele werden sich fragen, was kann man schon mit diesen pseudonymisierten Datenhaufen anfangen, niemand interessiert sich für mich und meine Grippe. Tatsächlich gilt das NSA-Prinzip. Zuerst werden gigantische Datenmengen gesammelt, dann wird gestöbert, analysiert und verknüpft. Danach werden Schlüsse gezogen, richtige und falsche, immer zum Schaden der Betroffenen.

Mit pseudonymen Gesundheitsdaten können Pharmafirmen ihre Werbestrategien optimieren, aber auch für Privatversicherer sind sie Gold wert. Sie fragen den hoffnungsfrohen Versicherungswerber nicht nach Erkrankungen, hier lügt ja jeder wie gedruckt, sondern ganz harmlos nach Hausarzt, Gebutsdatum und Geschlecht. Mit diesen Informationen werden die “verschlüsselten” Datensätze der famosen Hausärzte durchforstet. Findet sich ein passender Datensatz mit schweren Erkrankungen, dann wird der Versicherungsantrag abgelehnt, egal ob der Datensatz tatsächlich zum Antragsteller gehört oder nicht. “Game Over” oder “Sorry, du warst zur falschen Zeit beim falschen Hausarzt.”

Gastbeitrag von Kerstin Holzer

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