Die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie ist unvereinbar mit der EU-Grundrechtscharta: Aus diesem Befund aus dem Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH muss die neue Bundesregierung – in Person von Neo-Justizminister Brandstetter – Konsequenzen ziehen.
Dass die Vorratsdatenspeicherung gegen Menschenrechte verstößt, war für uns schon länger klar – nun muss auch die neue Bundesregierung diese Tatsache einsehen. Sie muss die Vorratsdatenspeicherung in Österreich sofort aussetzen und sich im Rat der Europäischen Union für die Aufhebung der Richtlinie stark machen!
—Mario Wieser, Mitglied im Bundesvorstand
EU-Gutachten zeigt Mängel auf
Der Generalanwalt Cruz Villalón kritisiert in seinem Gutachten, dass nicht gesichert sei, dass die Grundrechtseingriffe im Zuge der Vorratsdatenspeicherung auf das „unbedingt erforderliche Maß“ beschränkt werden. Er hält diesbezügliche Nachbesserungen der Richtlinie für notwendig – was uns jedoch nicht weit genug geht.
Die Vorratsdatenspeicherung widerspricht unabhängig von Details wie der Speicherdauer und der Datensicherheit dem Grund- und Menschenrecht auf Privatsphäre gegenüber dem Staat. Dass der Datenschutz in einer neuen Richtlinie eventuell etwas stärker berücksichtigt werden könnte, ändert nichts am grundlegenden Problem, dass der Staat als Inhaber des Gewaltmonopols auch noch seine Bürger verdachtslos bespitzelt.
—Andreas Czák, Mitglied im Bundesvorstand
Handeln statt Abwarten
Die Regierung darf nun nicht länger auf Gerichte warten und muss ihr Versprechen gegenüber den mehr als 100.000 Unterstützerinnen und Unterstützern der Initiative „Stoppt die Vorratsdatenspeicherung“ einlösen, die Vorratsdatenspeicherung wieder auf Ebene des Nationalrats zu behandeln.
Durch die möglicherweise erforderliche Verhandlung über eine Nachbesserung bietet sich außerdem die Gelegenheit für die Vertreter Österreichs, sich auf EU-Ebene für die grundsätzliche Abschaffung dieser unverhältnismäßigen Maßnahme einzusetzen.
Die Erfahrung seit der Einführung in Österreich hat auch klar gezeigt, dass die Vorratsdatenspeicherung weder notwendig noch verhältnismäßig ist: Den jährlichen Kosten von mindestens 8 Millionen Euro stehen nur 56 Fälle im ersten Jahr entgegen, zu deren Aufklärung die Vorratsdatenspeicherung wesentlich beigetragen haben soll – wobei es sich bei keinem einzigen Fall um Terrorismus handelte.1