Presseseite: Direkte Demokratie wagen

Update August 2022: Dieser Beitrag ist aus 2016 und damit nicht aktuell.

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Herzlich willkommen auf der Presseseite zu unserer Kampagne
„Politik braucht Charakter – Direkte Demokratie wagen!“

Diese Kampagne wird noch den gesamten Sommer hindurch Unterstützungserklärungen in ganz Österreich für unsere Bürgerinitiative für mehr Mitbestimmung und verbindliche Volksentscheide sammeln. Sollten sie gewünschte Informationen hier nicht oder nicht in passender Form vorfinden, kontaktieren sie bitte den Kampagnenverantwortlichen Harald Bauer oder den Bundesvorstand der Piratenpartei. Wir werden uns schnellstmöglich um ihr Anliegen kümmern. Vielen Dank für ihr Interesse!

Pressekontakt:

VinPei

Kampagnenverantwortlicher:
Harald Bauer
Telefon: 0676 677 29 96
Mail: vinpei@piratenpartei.at

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Interviewtermine:
Mag. Marcus Hohenecker
Telefon: 0660 343 70 70
mod@piratenpartei.at

Kampagnenseite: pir.at/demokratie

Aktuelle Termine:

—folgen noch—

Bisherige Termine:

11.06.16 – Bregenz, Fußgängerzone

Grafiken, Bilder, Fotos – zur freien, redaktionellen Verwendung:
https://www.piratenpartei.at/wp-content/uploads/2016/07/mat_piraten_direktedemoktriewagen.zip

LINK, 65MB, gezippt in Ordner

Fahrplan:

Ab 04.07.16 Infostände auf den Straßen und Plätzen in ganz Österreich – jedenfalls in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Bregenz. Ende Oktober/Anfang November 2016, Demo nähe Parlament zur Übergabe der Unterschriften zur parlamentarischen Bürgerinitiative mit einer aktivistischen Aktion. Aufruf zur Teilnahme über sämtliche SM-Accounts. Danach laufende Begleitung der Entwicklung im Petitionsausschuss / Parlament per Socialmedia.

Hintergrundinfos zur Initiative:

  • 89 % der ÖsterreicherInnen wünschen sich mehr direkte Demokratie – machen wir einen ersten echten Schritt.
  • Unsere parlamentarische Bürgerinitiative fordert als ersten Schritt:
    Bindende BürgerInnenbegehren und BürgerInnenentscheide in den Gemeinden.
    Bindende Volksbegehren und Volksentscheide in den Bundesländern.
    Transparente und niederschwellige Zurverfügungstellung von Entscheidungsgrundlagen.
  • Dort wo die BürgerInnen in ihrer Gemeinde oder in ihrem regionalen Umfeld unmittelbar oder sogar durch eigene Anschauung von den Auswirkungen ihrer Entscheidungen betroffen sind, bietet es sich an, den ersten Schritt zur Direkten Demokratie zu wagen.
  • Das Zeitalter des digitalen Wandels hat die technischen Voraussetzungen geschaffen, die es Bund, Ländern und Gemeinden ermöglichen, den BürgerInnen Informationen niederschwellig zur Verfügung zu stellen – online und offline.
  • Neue Möglichkeiten der Kommunikation ermöglichen es, die Bürgerschaft verstärkt in die politische Willensbildung und Entscheidungen einzubeziehen. Der Ruf nach direktdemokratischer Partizipation wird deshalb immer lauter.
  • Direkte Demokratie darf nicht die Diktatur von Mehrheiten über Minderheiten bedeuten – sie bedarf des Korrektivs des Verfassungsgerichts – und sie muss die Funktionalität des Staatswesen gewährleisten, um erfolgreich zu sein. Deshalb haben wir bewusst das funktionstüchtige bayerische Vorbild als Modell für die Umsetzung der Direkten  Demokratie in Österreich gewählt.
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Q & A:

Frage: Bürger haben nicht die Zeit, sich in komplizierte Sachverhalte einzuarbeiten, wie Berufspolitiker, die sich den ganzen Tag mit einem Thema beschäftigen können. Kann man da überhaupt kompetente Entscheidungen erwarten?

Antwort: Es ist richtig, dass sich nicht jede/r für jedes Thema interessiert und nicht jede/r immer Zeit hat sich in komplizierte Entscheidungsgrundlagen einzulesen. Umso wichtiger ist, dass sich die staatlichen Institutionen, als Informationstankstellen verstehen, die moderne technische Möglichkeiten nutzen, um Informationen niederschwellig online und offline zur Verfügung stellen.
Die wichtigste Voraussetzung für kompetente Mitbestimmung ist somit Open Data und Transparenz.

Frage: Fördert direkte Demokratie nicht nur den Populismus und dient (rechts)populistischen Parteien, ihre Vorstellungen durchzusetzen?

Antwort: Je mehr Mehr Menschen sich in den politischen Prozess mit eingebunden und sich gehört fühlen, umso geringer wird die Unzufriedenheit sein, die den Nährboden für eine Radikalisierung bildet. Umso mehr BürgerInnen das Gefühl haben, dass ihre Stimmen direkte Auswirkungen auf Entscheidungen haben, desto mehr werden sie sich für Staat und Gesellschaft verantwortlich fühlen.

Frage: Warum nicht das Schweizer Modell der direkten Demokratie?

Antwort: In der Schweiz gibt es kein Verfassungsgericht als Korrektiv. Das bedeutet die Gefahr, dass sich Mehrheiten über die Rechte von Minderheiten hinwegsetzen können. Uns ist der Minderheitenschutz wichtig.

Frage: Warum nur auf Gemeinde- und Landesebene?

Antwort: Es gibt noch massive Einwände gegen direkte Demokratie, sowohl beim politischen Establishment, wie auch in der Bevölkerung. Gegen den Widerstand der politischen Entscheidungsträger bekommen wir mehr Demokratie nicht durch die Entscheidungsgremien – daran sind auch die bisherigen Versuche gescheitert. Die Chancen sind größer, wenn wir versuchen, auf den unteren Entscheidungsebenen zu beginnen – und nachdem gute Erfahrungen auf den unteren Entscheidungsebenen gemacht wurden, das Ganze auf Bundesebene auszuweiten. Dies bietet die Möglichkeit, Zweifler mitzunehmen, anstatt sie zu überfahren und Bedenken auszuräumen.

Frage: Ist das Ziel der Piraten nicht die liquide Demokratie?

Antwort: Ja, aber auf dem Weg zu diesem Fernziel ist jeder Zwischenschritt, der ein echtes Mehr an direkter Partizipation bedeutet, zu begrüßen.

– von Harald Bauer über „Direkte Demokratie wagen“. Zur freien Verwendung.

 

Text der parlamentarischen Bürgerinitiative:

DIREKTE DEMOKRATIE WAGEN

Der Nationalrat wird ersucht ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, mit dem Ziel, als ersten Schritt zu mehr direkter Demokratie, bindende BürgerInnenbegehren und BürgerInnenentscheide[1] in den Gemeinden, sowie bindende Volksbegehren und Volksentscheide[2] in den Bundesländern, nach bayerischem Vorbild, zu ermöglichen.

Hierzu ist eine Anpassung des Bundesverfassungsgesetzes – insbesondere Artikel 95[3] notwendig, die es den Bundesländern ermöglichen soll, in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet entsprechende direktdemokratische Entscheidungsverfahren zu verwirklichen.

Das Zeitalter des digitalen Wandels hat die technischen Voraussetzungen geschaffen, die es Bund, Ländern und Gemeinden ermöglichen, den BürgerInnen Informationen niederschwellig zur Verfügung zu stellen. Digitale Medien überbrücken räumliche Distanzen und verbreiten Information schneller und gleichberechtigter, als dies bislang der Fall war. Es ist heute einfacher denn je, Information zu finden, zu sammeln oder einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das alles ermöglicht ganz neue und vorher undenkbare Lösungsansätze für die Verteilung von Macht im Staat; vor allem dezentralere Verwaltungen und die Einführung verteilter Systeme werden auf diese Weise stark vereinfacht. 

Die transparente Zurverfügungstellung von Entscheidungsgrundlagen bietet die Möglichkeit, die Bürgerschaft verstärkt in die politische Willensbildung und Entscheidungen einzubinden. Der Ruf nach direktdemokratischer Partizipation wird deshalb immer lauter. Nach einer Umfrage[4] aus dem Jahr 2012 sprechen sich 89 % der Österreicherinnen und Österreicher für ein Mehr an direkter Demokratie aus – dem sollte die Politik Rechnung tragen.

Um auch die SkeptikerInnen direktdemokratischer Entscheidungsprozesse nicht zu überfordern, die immer wieder zu bedenken geben, dass dadurch Partikularinteressen oder populistische Entscheidungen gefördert würden oder den BürgerInnen die erforderliche Sachkenntnis fehle, um kompetente Entscheidungen zu treffen, regen wir an, zunächst die Möglichkeiten der Direkten Demokratie auf Landes- und Gemeindeebene zu verwirklichen und danach in einen gesamtgesellschaftlichen Dialog darüber einzutreten, in wie weit sich die Direkte Demokratie auf den unteren Entscheidungsebenen bewährt hat und unter welchen Voraussetzungen wir sie auch im Bund umsetzen können.

Dort wo die BürgerInnen in ihrer Gemeinde oder in ihrem regionalen Umfeld unmittelbar oder sogar durch eigene Anschauung von den Auswirkungen ihrer Entscheidungen betroffen sind, bietet es sich an, den ersten Schritt zur Direkten Demokratie zu wagen. Dass dies auch eine transparente Zurverfügungstellung der Entscheidungsgrundlagen durch die Länder und Gemeinden voraussetzt, erklärt sich von selbst. Landesregierungen und Gemeindeämter sollten sich ihrer Funktion als Informations-“Tankstellen“ gewahr sein. Die Prinzipien „Open Government“ und „Open Data“ wollen wir in den Strukturen und Verfahren von Politik und Verwaltung etablieren und so zu einem neuen Politikstil beitragen.  

Direkte Demokratie darf nicht die Diktatur von Mehrheiten über Minderheiten bedeuten und sie muss die Funktionalität des Staatswesen gewährleisten, um erfolgreich zu sein. Deshalb haben wir bewusst das funktionstüchtige bayerische Vorbild als Modell für die Umsetzung der Direkten Demokratie in Österreich gewählt.

Das bayerische Landeswahlgesetz sieht folgende Einschränkungen[5] für die Volksgesetzgebung auf Landesebene vor:

„Über den Staatshaushalt findet kein Volksentscheid statt (Art. 73 der Verfassung). Ebenso sind Volksbegehren und Volksentscheid auf Verfassungsänderungen, die dem demokratischen Grundgedanken der Verfassung widersprechen, unzulässig.“

Ebenso sieht die Gemeindeordnung Ausschlussgründe[6] für Bürgerentscheide vor:

„Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über Angelegenheiten, die kraft Gesetz dem ersten Bürgermeister obliegen, über Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung, über die Rechtsverhältnisse der Gemeinderatsmitglieder, der Bürgermeister und der Gemeindebediensteten und über die Haushaltssatzung.“


Quellen