BBU-Errichtungsgesetz / PA & Stellungnahme

Sehr geehrte Pressevertreter*innen,
im folgenden Text finden Sie eine Stellungnahme der Piratenpartei Österreichs im parlamentarischen Begutachtungsverfahren zum BBU-Gesetz.
Piraten-Bundesvorstand Harald Bauer dazu:

 

So ein unverhohlen von fremdenfeindlicher Ideologie und Bösartigkeit geleitetes Gesetzesvorhaben, wie es Kickl hier vorgelegt hat, ist uns überhaupt noch nicht untergekommen. Dieser Ministerialentwurf ist geprägt von Zynismus und getrieben von dem Vorhaben, Asylwerber*innen zu entrechten, indem man den Rechtsstaat weitgehend ausschalten und die Verfahren von der Beratung bis zur erstinstanzlichen Entscheidung in der Hand des Bundes bündeln und unabhängige NGOs hinaus drängen will.

 

Der Gedanke, dass ein Asylantrag berechtigt wäre, Erfolg haben könnte und deshalb auch ein früh einsetzender Integrationsprozess ein Ziel sein könnte, spielt in diesem Ministerialentwurf nicht die geringste Rolle. Es geht dem Innenminister unverkennbar allein darum, möglichst alle Asylwerber*innen schnell abzuschieben. So ein Gesetzesvorhaben kann man nur auf den Weg bringen, wenn man das heutige Asylrecht nicht will und einem rechtsstaatliches und menschliches Handeln zumindest nicht wichtig sind.“
Text der parlamentarischen Stellungnahme:

An das
Bundesministerium für Inneres
Per eMail: BMI-III-1-BBU@bmi.gv.at

An das
Präsidium des Nationalrats
Per eMail: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

Betreff: Stellungnahme zum Begutachtungsverfahren zum Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet und das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005 und das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (BBU-Errichtungsgesetz – BBU-G) – (127/ME)

Sehr geehrte Damen und Herren,

der vom Bundesministerium für Inneres eingebrachte Ministerialentwurf wird von der Piratenpartei Österreichs sowohl von der ihm zugrunde liegenden Intention wie auch von seiner inhaltlichen Ausgestaltung her in Gänze als ein Gesetzesvorschlag gesehen, der eines liberalen Rechtsstaats nicht würdig ist. Wir haben uns schon mit vielen Begutachtungsverfahren befasst, aber ein derartig offen dargelegter Versuch, jegliche rechtsstaatliche Gepflogenheit auszuhebeln, ist uns bis dato noch nicht untergekommen. Dass dieses ministerielle Vorhaben mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und hier insbesonere Artikel 6, „Recht auf ein faires Verfahren“, in Einklang steht, bezweifeln wir ganz erheblich.

Letztlich ist der gesamte Ministerialentwurf von dem Ansinnen geprägt, die Asylverfahren von der Unterbringung und Betreuung über die Rechtsberatung bis zur erstinstanzliche Entscheidung beim Bund zu bündeln. Eine unabhängige Rechtsberatung ist an dieser Stelle nicht mehr gegeben, zumal auch an keiner Stelle davon ausgegangen wird, dass ein Asylverfahren für den Asylwerber positiv ausgehen könnte oder von Integration die Rede wäre, sondern als Ziel die „weitere Forcierung von freiwilliger Rückkehr durch qualitätsvolle Rückkehrberatung“ postuliert wird.

Das ist ist offensichtlich ideologisch und bedeutet letztlich, dass das, was der Entwurf als weiteres Ziel benennt, genau nicht stattfindet, nämlich die „Gewährleistung von objektiver Rechtsberatung“ wie bisher durch karitative Organisationen, die eben nicht an der Aushebelung des Asylrechts interessiert sind.

Das dritte im Entwurf genannte Ziel der „Effizienzsteigerung“ wird durch dieses Gesetzesvorhaben auch nicht erreicht, wenn man noch wohlwollend den Zweck unterstellt, dass ein effizientes System beinhaltet, dass Asylverfahren anständig, sauber und fair abgewickelt werden.

Es mag ein frommer Gedanke sein, dass die Rechtsberatung auch dann, wenn alles in der Hand des Bundes liegt, noch „unabhängig und weisungsfrei“ erfolgen wird, aber auch die eingesetzten Berater wissen ja, was diese Bundesregierung von ihnen erwartet – und vorauseilender Gehorsam bedarf nicht immer und unbedingt einer Weisung. Hier kann man also trotz aller Beteuerungen nicht mehr in jedem Fall von einer neutralen Beratung ausgehen. Ohne die Gewährleistung einer unabhängigen Rechtsberatung kann man nicht von einem rechtsstaatlichen Asylverfahren sprechen.

Folgerichtig ergibt sich aus den oben angeführten Gründen unsere ablehnende Haltung zur Gründung einer „BBU GmbH“.

Insgesamt empfinden wir diesen Ministerialentwurf als Zumutung!

Für den Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs

Harald Bauer
Mitglied des Bundesvorstands der Piratenpartei Österreichs

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5 Kommentare

  1. 1

    […] erinnerst Du Dich noch an unsere Stellungnahme im parlamentarischen Begutachtungsverfahren zum BBU-Errichtungsgesetz. Dort haben wir u.a. die […]

  2. 2

    […] ebenso wie das aus dem braunen Humus der FPÖ gewachsene, den Rechtsstaat ad absurdum führende BBU-Errichtungsgesetz mit ganzer Überzeugung vertritt. Damit stehen Kurz und seine Volkspartei eben […]

  3. 3

    […] das ganz alleine selber. Dass die Volkspartei dazu bereit ist, zeigt nicht allein das Machwerk „BBU-Errichtungsgesetz“, das den Prinzipien eines Rechtsstaats widerspricht, von rassistischer Ideologie durchdrungen […]

  4. 4

    […] Gesetz vor dem Aus. Ebenso offensichtlich wird das, jeder Rechtsstaatlichkeit spottende, BBU-Errichtungsgesetz in sich zusammenbrechen. Was von Schwarzblau am Ende bleibt, ist ein […]

  5. 5

    […] wird nicht zuletzt durch das festhalten am völlig rechtsideologischen und rechtsstaatswidrigen BBU-Gesetz […]